Beispiele/NeuigkeitenWir haben zahlreichen Arbeitslosengeld II Empfängern durch unsere Tätigkeit zu einer höheren monatlichen Leistung verhelfen können.So verweigerte ein Jobcenter die Berücksichtigung einer Betriebskostennachzahlung, weil der Antrag angeblich zu spät gestellt worden sei. Jedoch gibt es hierfür keine Antragsfristen, sodass die Betriebskostennachzahlung nachträglich an die Arbeitslosengeld II Empfänger überwiesen werden musste. In weiteren Fällen rechnete das Jobcenter Unterhaltsbeiträge für Kinder an, die diese tatsächlich nicht erhielten. Außerdem leiteten mehrere Jobcenter gegen Arbeitslosengeld II Empfänger Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, deren Einstellung wir letztlich erzwingen konnten. |



