Widerspruch/Fristen

Für die Einlegung eines Widerspruches haben Sie einen Monat ab Erhalt des Bescheides Zeit. Eine Klage zum Sozialgericht muss ebenfalls innerhalb eines Monats ab Zugang des Widerspruchsbescheides erhoben werden.
Sollte einmal eine Frist versäumt worden sein, kann jederzeit Antrag auf erneute Überprüfung der Bescheide gestellt werden. Zögern Sie jedoch nicht und kontaktieren Sie uns unverzüglich nach Erhalt neuer Bescheide.